Fairness für den Naturschutz!

Schwache rechtliche Stellung der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft in Behördenverfahren

Die unzureichende Parteistellung der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft in behördlichen Bewilligungsverfahren führt nur allzu oft zu einer einseitigen und damit unfairen Interessensabwägung. Die geplante Errichtung eines überdimensionierten Speicherbeckens in einer reizvollen Landschaftssenke unterhalb des Schwarzköpfle im Skigebiet Nova (Gemeindegebiet Gargellen, Montafon) wirft erneut ein Schlaglicht auf die schwache rechtliche Stellung des Naturschutzes in Vorarlberg. Obwohl es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, lassen die bisherigen Aussagen von Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser unschwer erkennen, wie diese Angelegenheit angesichts weisungsgebundener Behörden ausgehen dürfte …

Im aktuellen Verfahren „Speicher Schwarzköpfle“ wird deutlich, dass wieder alles den übermächtigen kommerziellen Tourismusinteressen untergeordnet werden soll. Das naturschutzfachliche Gutachten sagt zwar unzweideutig aus, dass mit diesem Projekt ein wertvolles Hochmoor irreversibel zerstört würde. Dennoch ist zum großen Leidwesen des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem Verfahren zu befürchten, dass die Naturschutzinteressen nicht entsprechend gewürdigt werden und keine ausreichende Berücksichtigung finden. Unverbrauchte Landschaft als Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze ist nicht vermehrbar und ist auch für die kommenden Generationen von besonderem Wert. Die Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft zu diesem Projekt fällt aufgrund der damit verbundenen Naturzerstörung deutlich negativ aus. Nur hat das, wie viele Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, keine Konsequenzen. Eine Naturschutzanwaltschaft kann aber ihre Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie über die entsprechenden Instrumente verfügt. Derzeit ist dies jedoch nicht der Fall und deren Empfehlungen sind nicht mehr als ein Feigenblatt der Politik und ein Placebo für die Öffentlichkeit.

Der immer größer werdende Druck der Tourismusindustrie auf die Naturräume macht es unbedingt notwendig, dass die Naturschutzanwaltschaft volle Parteistellung in den diesbezüglichen Verfahren erhält, um ein faires und gesetzeskonformes Abwägen von Naturschutz und Nutzungsinteressen überhaupt zu ermöglichen.

Deshalb: VOLLE PARTEISTELLUNG FÜR DIE VORARLBERGER NATURSCHUTZANWALTSCHAFT!

Mag. Franz Ströhle
Obmann des Alpenschutzvereins für Vorarlberg