Auf allen Gipfeln ist Ruh …

Genehmigung für Heliskiing-Flüge in Lech um weitere fünf Jahre verlängert

Trotz massiver Proteste seitens der Vorarlberger Naturschutz- und Alpinorganisationen, der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft, des Umweltdachverbandes, der CIPRA, einer negativen Stellungnahme der Umweltabteilung und im Widerspruch zu den selbstgesteckten Klimaschutzzielen wurde mit Bescheid vom 18.11.2016 die seit Jahren heftig umstrittene Genehmigung für Heliskiing-Flüge im Lechquellengebirge bis 31. Mai 2021 verlängert. Diese allseits erwartete Entscheidung reiht sich in eine Reihe positiver Genehmigungsbescheide zugunsten wintertouristischer Erschließungsprojekte, in denen der Natur- und Landschaftsschutz übergangen und öffentliches Interesse in einseitiger Manier definiert wurde. Im Vorfeld der Entscheidung meldeten sich bereits die ersten Stimmen von Touristikern aus dem Montafon, welche eine Lex „Lech“ nicht hinnehmen und die winterliche Silvretta ebenfalls für Heliskiing-Flüge öffnen möchten. Wie die zahlreichen kritischen Wortmeldungen der letzten Wochen in Internetforen und Presse deutlich machen, stößt die Verlängerung der Heliskiing-Genehmigung bis 2021 in der Bevölkerung auf breite Ablehnung und Unverständnis. Auch werden hiermit die Ziele und Anliegen sowie die Glaubwürdigkeit der von der Vorarlberger Landesregierung lancierten Aktion „Respektiere Deine Grenzen“ bis zur Nichtakzeptanz unterminiert und konterkariert. So wird die immer wichtiger werdende Bewusstseinsbildung der Bedeutungslosigkeit preisgegeben.

Laut juristischen Experten enthält der zugrundeliegende Bescheid formelle Mängel, da von der zuständigen Behörde nicht ausreichend geprüft worden sei, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchführung von Heliskiing-Flügen in Lech bestehe. Seitens CIPRA International gibt es zudem Überlegungen, die gegenständliche Entscheidung dem Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention zur Prüfung vorzulegen.