Vorarlberg: Vorrang für lebendige Gewässer

Mit der im Jahr 2000 beschlossenen Wasserrahmenrichtlinie der EU wurden Umweltziele für alle europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser festgelegt. Ziele der Richtlinie sind der Schutz der Gewässer, die Vermeidung einer Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt. Auch bei Hochwasserschutzprojekten spielen ökologische Aspekte eine gewichtigere Rolle. Dort wo es die landschaftsräumlichen Gegebenheiten erlauben, sollen wieder lebendige Gewässer entstehen.

Die folgende Broschüre gibt einen Überblick über umgesetzte Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässerabschnitten in Vorarlberger Gemeinden.