Umweltdachverband fordert Aus für Heliskiing!

  • Heliskiing am Arlberg nicht konform mit Alpenkonvention
  • Grober Widerspruch zu Verpflichtungen aus Klimaabkommen und schlechtes Signal für Übernahme des Alpenkonventionsvorsitzes durch Österreich
  • Massive Bedenken und Gegenstimmen bereits bei letzter Bewilligung

Anlässlich der scheinbar bevorstehenden Verlängerung der Bewilligung für Heliskiing am Arlberg unterstützt der Umweltdachverband die Forderung der Vorarlberger Natur- und Umweltschutzorganisationen nach einem absoluten Heliskiing-Verbot.
„Wie nicht zuletzt eine Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich beweist, widerspricht die Weiterführung des Heliskiing-Angebots klar den Interessen des Tourismus- und Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Die Alpenkonvention ist in Österreich seit 2002 geltendes Recht, womit die festgeschriebenen öffentlichen Interessen des Umweltschutzes hoch zu bewerten sind“, so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.
Aber auch viele weitere Gründe sprechen gegen eine Bewilligungsverlängerung: Das Angebot an Tiefschneeabfahrten in Lech-Zürs ist bereits groß. Stetig wurden durch massive Landschaftseingriffe weitere Hänge erschlossen, ein zusätzliches Heliskiing-Angebot erscheint daher überflüssig. Generell ist es in einem Land wie Österreich, das bereits über unzählige Skigebiete verfügt und sich durch seine Kleinräumigkeit auszeichnet, nicht rechtzufertigen, die wenigen nicht erschlossenen Gebiete mit Heliskiing zu belasten. Das vorgeschobene Argument, durch ein Verbot TouristInnen zu verlieren, ist nicht haltbar, da Heliskiing selbst bedeutende Gruppen wie beispielsweise TourengeherInnen fernhält. „Diese Art von Tourismus wollen und brauchen wir in Österreich nicht“, bekräftigt Franz Maier und erläutert weiter: „Gerade in Zeiten, wo Schneesicherheit aufgrund des Klimawandels immer weniger gegeben ist, ist es absurd, derart energieintensive Formen des Schifahrens anzubieten – und auch nicht im Sinne des soeben ratifizierten Klimaabkommens von Paris. Es wäre ein Zeichen vollkommener Ignoranz und ein grober Widerspruch zum geltenden Recht der Alpenkonvention, wenn gerade zum Zeitpunkt des morgigen Inkrafttretens des internationalen Klimaabkommens und der Vorsitzübernahme Österreichs in der Alpenkonvention diese Bewilligung erteilt würde.“
Im Bewilligungsbescheid aus 2011 sprach sich sogar die Abteilung Umweltschutz des Amtes der Vorarlberger Landesregierung gegen die Bewilligung aus. Auch der forsttechnische Amtssachverständige sowie jener für Naturschutz sahen die Bewilligung kritisch beziehungsweise lehnten sie ab.
„Nachdem sich die Naturschutzanwaltschaft sowie quasi alle Vorarlberger Naturschutzorganisationen gegen eine Weiterführung des Heliskiing wehren, fordert auch der Umweltdachverband dazu auf, fadenscheinige Argumente zu unterlassen, um wirtschaftliche Interessen durchzuboxen und eine Verlängerung der Heliskiing-Bewilligung nicht zuzulassen“, so Franz Maier abschließend.

Quelle: Umweltdachverband